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Abt

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Wappen eines Abtes: erkennbar am Bischofshut (galero) mit zwölf seitlich herabhängenden Quasten (fiocchi) in Ordensfarbe, sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten Krummstab

Ein Abt (v. hebr. אב: Vater; lat. abba: Vater) ist der Obere eines Klosters. Gebräuchlich ist dieser Titel insbesondere für Obere von Mönchsorden. Ein Kloster, dem ein Abt vorsteht, wird als Abtei bezeichnet. Die weibliche Form des Titels lautet Äbtissin.

Ein Abt wird von den Mitgliedern einer Klostergemeinschaft gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder mit ewiger Profess. Gewählt wird ein Abt je nach Ordensstatuten entweder auf Lebenszeit oder für einen bestimmten Zeitraum (meist 7 oder 12 Jahre). Der gewählte Abt wird durch den Diözesanbischof oder einen anderen Abt in der Abtsbenedikation (oft auch Abtsweihe genannt) in sein Amt eingeführt. Dabei werden ihm als Insignien Pektorale, Stab, Mitra und Ring überreicht.

Ein "Abt nullius" ist ein Abt, der ein Teil des kirchlichen Gebietes mit Jurisdiktionsvollmacht verwaltet.

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