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Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten

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Der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetztestexten (lat.: Pontificium Consilium de legum textibus) geht zurück auf eine Vorgänger-Institution, die Papst Benedikt XV. 1917 für die Interpretation des kirchenrechtlichen Codex desselben Jahres errichtet hat. Für den CIC 1983 wurde eine vergleichbare Institution notwendig, die in der Apostolischen Konstitution Pastor bonus von 1988 beschrieben wird.

Präsidenten des Rates

Päpstliche Schreiben

Johannes Paul II.

  • 2. Januar 1984 Motu proprio Recognito Iuris Canonici Codice zur Errichtung der Päpstlichen Kommission für die authentische Interpretation des Codex des kanonischen Rechts.
  • 11. Juli 1984 Päpstliche Kommission zur authentischen Interpretation des CIC, Antworten auf vorgelegte Fragen.
  • 30. Juni 1992 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Antwort auf eine vorgelegte Zweifelsfrage.
  • 16. Juni 1998 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Antwort auf eine vorgelegte Zweifelsfrage.

Weblinks

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