Bußandacht
Bußgottesdienst oder Bußandacht mit folgender Einzelbeichte ist die gemeinschaftliche, vorbereitende Gewissenserforschung und liturgische Feier, mit nachfolgendem individuellem Bußsakrament.
Inhaltsverzeichnis |
Erklärung
Bei der Bußandacht mit Einzelbeichte werden das persönliche Sündenbekenntnis und die individuelle Absolution eingegliedert in einen Wortgottesdienst mit Lesungen und Homilie, gemeinsamer Gewissenserforschung, gemeinsamer Bitte um Vergebung, gemeinsamem Beten des Vater unsers und gemeinsamer Danksagung. Eine solche gemeinschaftliche Feier bringt den kirchlichen[1] Charakter von Bekehrung und Versöhnung klarer zum Ausdruck.
Diese Form der Bußfeier "erweist sich als besonders geeignet für die verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres[2] und im Zusammenhang mit Ereignissen von besonderer pastoraler Bedeutung. Für diese Form der Feier der Buße ist die Anwesenheit einer genügenden Zahl von Beichtvätern zweckmäßig."[3]
Wenn eine schwere Notlage besteht, kann man sich mit der gemeinschaftlichen Feier der Versöhnung mit allgemeinem Sündenbekenntnis und allgemeiner Lossprechung behelfen (KKK 1483), jedoch das "vollständige Sündenbekenntnis und die Lossprechung des einzelnen sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch unmöglich ist“ (Kongregation für den Gottesdienst: 2. Dezember 1973; dt. 1974 Ordo paenitentiae 31; KKK 1484).
Es ist darauf zu achten, dass die Bußgottesdienste von den Gläubigen nicht mit der Feier des Bußsakramentes verwechselt werden. Bußgottesdienste sind jedoch sehr nützlich zur Bekehrung und Reinigung des Herzens (Ordo paenitentiae Nr. 37). [4]
Päpstliche Schreiben
- 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil: Konstitution Sacrosanctum concilium Nr. 26f; 72; 109).
- 2. Dezember 1973 Kongregation für den Gottesdienst: Ordo paenitentiae, Aufbau eines Wortgottesdienstes, Nr. 22-30, Nr. 36-37.
- 2. Dezember 1984 Nachsynodales Schreiben Reconciliatio et paenitentia über Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche heute, Nr. 32.
- 7. April 2002 Motu proprio Misericordia dei von Papst Johannes Paul II. über einige Aspekte der Feier des Sakramentes der Buße.
Literatur
- Anton Ziegenaus: Umkehr, Versöhnung, Friede: zu e. theolog. verantworteten Praxis von Bußgottesdienst und Beichte. Herder Verlag Freiburg u.a. 1975 (324 Seiten; ISBN 3-451-17227-5).
- Georg May: Das verlorene Sakrament. Das Bußsakrament in unserer Zeit. Mit einem Auszug aus der Enzyklika "Busse und Versöhnung" Christiana Verlag Stein am Rhein 1996 (55 Seiten; 1. Auflage; Download).
- Hans Bernhard Meyer/Josef Steiner: Einzelbeichte, Generalabsolution, Bußgottesdienst. Sinn und Praxis der neuen Bußordnung. Tyrolia Verlag Innsbruck 1975 (120 Seiten; ISBN 9783702212025 (früher: 3702212027).
Weblinks
- Schweiz: Das Ende der Generalabsolution in Bussfeiern Kath.net am 14. Januar 2009
- Reinhard Marx: 'Die Beichte ist ein Ort des Dankes und des Aufbruchs' Kath.net am 5. April 2014
- Bischof Klaus Küng: 'Begnügen Sie sich nicht mit einer Bußandacht!' Kath.net am 19. Februar 2015
Anmerkungen
- ↑ Sacrosanctum concilium 26f.
- ↑ Die vierzigtägige Fastenzeit hat die doppelte Aufgabe, vor allem einerseits durch Tauferinnerung oder Taufvorbereitung, andererseits durch Buße die Gläubigen, die in dieser Zeit mit größerem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen sollen, auf die Feier des Pascha-Mysteriums vorzubereiten. Dieser Doppelcharakter soll sowohl in der Liturgie wie auch in der Liturgiekatechese in helles Licht gerückt werden: Sacrosanctum concilium Nr. 109.
- ↑ Johannes Paul II. Nachsynodales Schreiben Reconciliatio et paenitentia Nr. 32. vgl. auch: KKK 1482.
- ↑ Papst Benedikt XVI. erinnert gemeinsam mit den Synodenvätern daran, "dass die nicht sakramentalen Bußfeiern, die im Ritualbuch für das Sakrament der Versöhnung erwähnt werden, nützlich sein können, um in den christlichen Gemeinden den Geist der Umkehr zu fördern und so die Herzen auf die Feier des Sakramentes vorzubereiten: Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Sacramentum caritatis über die Eucharistie vom 22. Februar 2007, Nr. 21.