Gemeinschaft der Heiligen
Gemeinschaft der Heiligen (communio sanctorum) bedeutet die übernatürliche Gesamtheit aller, die Anteil haben an den durch Jesus Christus erworbenen Gütern der Erlösung. Sie sind durch das Band übernatürlicher Liebe und eine gewisse wechselseitige Anteilnahme zu einer übernatürlichen Gemeinschaft (koinonia) geeint.[1]
Der Begriff "Gemeinschaft der Heiligen" (DH 19) ist bei Niketas von Remesiana († 414; PL 52, 871) und im gallischen Raum als Zusatz des Apostolischen Glaubensbekenntnisses nachweisbar (Faustus von Riez; Caesarius von Arles).[2]
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Glieder der Kirche und Gemeinschaft der Heiligen
Die Gemeinschaft der Heiligen wird im Apostolischen Glaubensbekenntnis von der Kirche unterschieden und fällt darum nicht schlechthin mit ihr zusammen.
Der Mystische Leib Christi der Kirche, bringt zunächst die Beziehung der Glieder zum Haupte, Jesus Christus, zum Ausdruck, die Gemeinschaft der Heiligen die Beziehung der Glieder unter sich.[1] Die Heilige Schrift drückt die Gemeinschaft mit den Worten aus: "Wenn darum ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit; wenn ein Glied geehrt wird, freuen sich alle anderen mit ihm" (1 Kor 12,16 EU) Papst Pius XII. erklärt diese Wirklichkeit so: Es wird "kein gutes Werk, kein Tugendakt von einzelnen Gliedern vollbracht, der nicht infolge der Gemeinschaft der Heiligen auch der Gesamtheit zugute käme" (Mystici corporis christi, Nr. 89).
Während zur Kirche als dem Mystischen Leibe Christi nach der Enzyklika Pius' XII. "Mystici corporis christi"[3] tatsächlich (reapse) nur die (vollkommmen) gehören, die die Wassertaufe empfangen haben und den wahren Glauben bekennen und sich weder selbst von der Kirche getrennt haben, noch wegen schwerer Vergehen von ihr ausgeschlossen sind, auch wenn sie im Stande der schweren Sünde leben, umfasst die Gemeinschaft der Heiligen im vollen Sinne alle, aber auch nur diejenigen, die durch die Heiligmachende Gnade mit Jesus Christus und in Christus untereinander in lebendiger Verbindung stehen, mögen sie hier auf Erden (im Stand der Pilgerschaft = status viae) oder im Fegfeuer (ecclesia patiens) oder im Himmel (comprehensores, ecclesia triumphans) sein, also auch gültig getaufte[4] Nichtkatholiken, wofern sie im guten Glauben leben und von schwerer Sünde frei sind, sowie alle, die durch die Begierdetaufe[5] gerechtfertigt sind. Die beiden Letzteren gehören auch tatsächlich zur Gemeinschaft der Heiligen, aber mehr oder weniger unvollkommen zur Kirche, dem Mystischen Leib Christi.[6]
Also nicht alle Glieder der Gemeinschaft der Heiligen gehören tatsächlich zur Kirche, dem Mystischen Leibe Christi, aber auch nicht alle Glieder der Kirche gehören im vollen Sinne zur Gemeinschaft der Heiligen.
Die Personen der Gemeinschaft der Heiligen sind der Erlösung durch Jesus Christus wirklich teilhaftig geworden und können miterlösend für andere Gnaden Christi zuwenden. Sie ist die wirksame Grundlage für die Anrufung der Heiligen, die Fürbitte, die Sühnewerke z.B. für die Armen Seelen oder für den Ablass.[1]
Die Gemeinschaft der Heiligen umfasst in einem weiteren Sinne auch die guten Engel.
Gemeinsame Teilhabe an heiligen Dingen
Der Ausdruck "Gemeinschaft der Heiligen" bezeichnet auch "die gemeinsame Teilhabe aller Glieder der Kirche an den heiligen Dingen (sancta): am Glauben, an den Sakramenten, besonders an der Eucharistie, an den Charismen und an den anderen geistlichen Gaben. An der Wurzel der Gemeinschaft ist die Liebe, die „nicht ihren Vorteil“ sucht (1 Kor 13,5 EU), sondern die Gläubigen drängt, „alles gemeinsam“ zu haben (Apg 4,32 EU) und auch mit den eigenen materiellen Gütern den Bedürftigen zu dienen" (KKKK 194; vgl. Catechismus Romanus, Gemeinschaft der Heiligen).
Päpstliche Schreiben
- 6. Oktober 1940 Ansprache Voi siete venuti an Neuvermählte, Was die Gemeinschaft der Heiligen bedeutet.
- 26. Juni 1943 Enzyklika Mystici corporis Christi über den Geheimnisvollen Leib Christi.
- 1. Januar 1967 Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, Übernatürliche Verwandtschaft des Menschen, Die Gemeinschaft der Heiligen in Christus, Der Kirchenschatz.
- 1997 Katechismus der Katholischen Kirche, 9. Glaubensartikel, Absatz 5, Die Gemeinschaft der Heiligen, S. 274-277, Nr. 946-962.
- 2005 Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 194+195.
Literatur
- Ludwig Ott: Grundriss der katholischen Dogmatik, 10. Auflage, Freiburg u.a. 1981, S. 378-389. (Imprimatur Freiburg im Breisgau den 2.12.1969, Der Generalvikar: Dr. Schlund).
Anmerkungen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, S. 105+106 Gemeinschaft der Heiligen (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.)
- ↑ Lexikon für Theologie und Kirche, 2.+3. Auflage, Band 4, Gemeinschaft der Heiligen, S. 651+433; Kongregation für die Glaubenslehre Communionis notio vom 28. Mai 1992 über einige Aspekte der Kirche als "Communio", Nr.6.
- ↑ Pius XII. Lehrschreiben Mystici corporis christi, Nr. 22.
- ↑ Unitatis redintegratio, Nr. 3.
- ↑ z.B. Katechumene; Oder auch die Bluttaufe.
- ↑ vgl. Erklärung Dominus Iesus vom 6. August 2000: Nr. 16: "echte Teilkirchen" (z.B. Orthodoxe) und "kirchliche Gemeinschaften" (z.B. Evangelische, die kirchliche Elemente besitzen).