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Dispens

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Eine Dispens ist die Befreiung von einem rein kirchlichen Gesetz im Einzelfall (CIC can.85). Sie wird normalerweise durch die zuständige Autorität (meist der Ortsordinarius, in manchen Fällen auch Pfarrer oder Priester mit entsprechender Vollmacht) in einem Verwaltungsakt (Reskript) gewährt (CIC can. 59 §1).

Einige Dispensen sind dem Heiligen Stuhl vorbehalten, allerdings kann in bestimmten Fällen, bei großen Schwierigkeiten und der Gefahr von Schaden auch der Ortsordinarius dispensieren (CIC can. 87 §2) Die Mehrheit der im CIC aufgeführten Fällen von Dispens bezieht sich auf Erfordernisse zu Priesterweihe, Eheschließung und privaten Gelübden.

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