Gebetsanliegen des Papstes für das Jahr 2015
Gebetsanliegen des Papstes Franziskus für das Jahr 2015
JANUAR
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass der aufrichtige Dialog zwischen Männern und Frauen unterschiedlicher Religionen Früchte des Friedens und der Gerechtigkeit trägt.
Missionsgebetsmeinung: … dass durch den Dialog und die brüderliche Liebe mit der Hilfe des Heiligen Geistes die Spaltungen unter den Christen überwunden werden.
FEBRUAR
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass wir für die Schöpfung Sorge tragen, die wir als Geschenk umsonst empfangen haben und die wir für die kommenden Generationen bebauen und schützen müssen.
Missionsgebetsmeinung: … dass es wachsende Gelegenheiten zum Dialog und zur Begegnung zwischen dem christlichen Glauben und den Völkern Asiens geben möge.
MÄRZ
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass den Familien in Schwierigkeiten die notwendige Unterstützung zuteil wird und die Kinder in einem gesunden und frohen Umfeld aufwachsen können.
Missionsgebetsmeinung: … dass die wegen ihres Glaubens diskriminierten oder verfolgten Christen dank des unablässigen Gebets der ganzen Kirche stark sein mögen und dem Evangelium treu bleiben.
APRIL
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass die Kleinbauern den gerechten Lohn für ihre wertvolle Arbeit erhalten.
Missionsgebetsmeinung: … dass die Christen in Afrika inmitten der politisch-religiösen Konflikte Zeugnis geben von der Liebe und dem Glauben an Jesus Christus.
MAI
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass in allen Ländern der Welt die Frauen geehrt und geachtet werden und ihr unersetzlicher sozialer Beitrag anerkannt und gefördert wird.
Missionsgebetsmeinung: … dass in Familien, Gemeinschaften und Gruppen verstärkt der Rosenkranz für die Evangelisierung und für den Frieden gebetet werden möge.
JUNI
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass alte, ausgegrenzte und einsame Menschen auch in den großen Städten Möglichkeiten der Begegnung und der Solidarität finden mögen.
Missionsgebetsmeinung: … dass die Seminaristen, die Novizen und Novizinnen Ausbilder finden mögen, die die Freude des Evangeliums leben und sie mit Weisheit auf ihre Sendung vorbereiten.
JULI
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass die indigenen Völker geachtet werden, deren Identität und Überleben bedroht ist.
Missionsgebetsmeinung: … dass die Kirche in Lateinamerika und in der Karibik durch ihre Kontinentalmission mit neuem Eifer und neuer Begeisterung das Evangelium verkündet.
AUGUST
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass der Sport eine Gelegenheit der brüderlichen Begegnung zwischen Völkern sei und einen Beitrag leisten möge für das Anliegen des Friedens in der Welt.
Missionsgebetsmeinung: … dass die Christen die Nachfolge des Evangeliums leben mögen durch ein Zeugnis des Glaubens, der Ehrlichkeit und der Nächstenliebe.
SEPTEMBER
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass jeder zum Gemeinwohl und zum Aufbau einer Gesellschaft beitragen möge, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Missionsgebetsmeinung: … dass die Christen durch die Teilnahme an den Sakramenten und das Meditieren der Heiligen Schrift sich immer mehr ihres Evangelisierungsauftrags bewusst werden.
OKTOBER
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass die Journalisten bei ihrer Arbeit immer beseelt sein mögen von der Achtung der Wahrheit und einem starken ethischen Bewusstsein.
Missionsgebetsmeinung: … dass der Weltmissionssonntag in allen christlichen Gemeinschaften die Freude und die Verantwortung, das Evangelium zu verkünden, erneuern möge.
NOVEMBER
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass die Länder, die eine große Zahl an Vertriebenen und Flüchtlingen aufnehmen, in ihrem solidarischen Einsatz unterstützt werden.
Missionsgebetsmeinung: … dass Priester und Laien in den Pfarreien im Dienst der Gemeinschaft zusammenarbeiten, ohne der Versuchung der Entmutigung nachzugeben.
DEZEMBER
Allgemeine Gebetsmeinung: … dass in der ganzen Welt die Geißel der Kindersoldaten ausgemerzt werde.
Missionsgebetsmeinung: … dass die Völker Europas die Schönheit, Gutheit und Wahrheit des Evangeliums wiederentdecken, das dem Leben Freude und Hoffnung verleiht.
Quelle
Osservatore Romano, 45. Jahrgang, Nummer 10, 6. März 2015, S. 4.