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Gemeinsame Erklärung vom 7. Dezember 1965 in Rom

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Gemeinsame Erklärung von Papst Paul VI. und dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel Athenagoras I.

Aufhebung der Exkommunikationssentenzen
(Offizieller französischer Text: AAS 58 [1966] 20-21)

7. Dezember 1965 in Rom

(Quelle: Harding Meyer, Damaskinos Papandreou, Hans Jörg Urban, Lukas Vischer (Hrsg.): Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene. Band 1. 1931–1982,, Bonifatius Verlag Paderborn und Verlag Otto Lembeck Frankfurt am Main 1983, Seite 522-523, ISBN 3-87088-674-9; Original französisch; Übersetzung Pro Oriente, Tomos Agapis, Innsbruck-Wien-München 1978, 86-88)

1. Von Dank gegen Gott für die in seinem Erbarmen ihnen erwiesene Gunst durchdrungen, einander brüderlich zu begegnen an den heiligen Stätten, wo durch den Tod und die Auferstehung des Herrn Jesus sich das Mysterium unseres Heils vollzogen hat und durch die Ausgießung des Heiligen Geistes die Kirche geboren worden ist, haben Papst Paul VI. und der Patriarch Athenagoras I. den Plan, den jeder für sich damals gefasst hatte, nicht aus dem Auge verloren, künftig keine der Gesten zu unterlassen, die die Liebe eingibt und die die Entwicklung der so angebahnten brüderlichen Beziehungen zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche von Konstantinopel erleichtern könnten. Sie sind überzeugt, so dem Ruf der göttlichen Gnade zu entsprechen, der heute die RömischKatholische Kirche und die Orthodoxe Kirche sowie alle Christen dazu bringt, über ihre Zwistigkeiten hinwegzugehen, um von neuem "eins" zu sein, wie der Herr Jesus es für sie von seinem Vater erbeten hat.

2. Unter den Hindernissen, die auf dem Weg der Entwicklung dieser brüderlichen Beziehungen in Vertrauen und Hochachtung liegen, befindet sich die Erinnerung an die schmerzlichen Entscheidungen, Handlungen und Zwischenfälle, die 1054 zu den Exkommunikationssentenzen führten, die von den von Kardinal Humbert angeführten Legaten des Römischen Stuhls gegen den Patriarchen Michael Kerularios und zwei weitere Persönlichkeiten ausgesprochen wurden, worauf die Legaten selbst Gegenstand eines analogen Bannspruchs von seiten des Patriarchen und der Synode von Konstantinopel wurden.

3. Es ist nicht möglich zu tun, als ob diese Vorkommnisse nicht das gewesen sind, was sie in dieser besonders wirren Periode der Geschichte gewesen sind. Doch heute, da man zu einem abgeklärteren und gerechteren Urteil über sie gelangt ist, ist es wichtig, die Übertreibungen wahrzunehmen, von denen sie befleckt wurden und die später zu Folgen geführt haben, die, soweit wir es beurteilen können, über die Absichten und Annahmen ihrer Urheber hinausgingen, deren Zensuren sich auf die angezielten Personen und nicht auf die Kirchen erstreckten und nicht beabsichtigten, die kirchliche Gemeinschaft zwischen den Sitzen von Rom und von Konstantinopel aufzuheben.

4. In der Gewissheit, damit den gemeinsamen Wunsch nach Gerechtigkeit und das einmütige Gefühl der Liebe ihrer Gläubigen zum Ausdruck zu bringen, und eingedenk des Gebotes des Herrn: "Wenn du deine Gabe an den Altar bringst und dich dabei erinnerst, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, so lass deine Gabe vor dem Altar stehen und gehe zuvor hin und versöhne dich mit deinem Bruder" (Mt 5,23-24 EU), erklären deshalb Papst Paul VI. und der Patriarch Athenagoras I. mit seiner Synode in gemeinsamem Einvernehmen:

a) dass sie die beleidigenden Worte, grundlosen Vorwürfe und verwerflichen Handlungen bedauern, die die traurigen Ereignisse dieser Epoche auf beiden Seiten geprägt und begleitet haben;

b) dass sie ebenfalls die Exkommunikationssentenzen, die auf sie gefolgt sind, und deren Erinnerung einer Annäherung in der Liebe bis heute hindernd im Wege steht, bedauern, aus dem Gedächtnis und der Mitte der Kirche tilgen und dem Vergessen anheimfallen lassen;

c) dass sie endlich die ärgerlichen Präzedenzfälle und die weitern Vorkommnisse beklagen, die unter dem Einfluß verschiedener Faktoren, u. a. des gegenseitigen Verständnismangels und Misstrauens, schließlich zum tatsächlichen Bruch der kirchlichen Gemeinschaft geführt haben.

5. Papst Paul VI. und der Patriarch Athenagoras I. mit seiner Synode sind sich bewusst, dass diese Geste der Gerechtigkeit und der wechselseitigen Vergebung nicht hinreichen kann, um den alten oder neueren Differenzen, die zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche bestehen, ein Ende zu setzen, sondern diese werden durch das Wirken des Heiligen Geistes beseitigt werden dank der Läuterung der Herzen, der Reue über die geschichtlichen Unrechtstaten sowie im wirksamen Willen, zu einem gemeinsamen Verständnis und Ausdruck des apostolischen Glaubens und seiner Forderung zu gelangen.

Indem sie diese Geste vollziehen, hoffen sie, dass diese Gott gefalle, der schnell bereit ist, uns zu verzeihen, wenn wir einander verzeihen, und daß sie von der ganzen christlichen Welt, vor allem aber von der gesamten Römisch-Katholischen und Orthodoxen Kirche gewürdigt werde als Ausdruck eines ehrlichen beidseitigen Willens zur Versöhnung und als Einladung, im Geist des Vertrauens, der gegenseitigen Hochachtung und Liebe den Dialog fortzusetzen, der sie mit der Hilfe Gottes dahin bringen wird, zum größeren Heil der Seelen und zum Anbruch des Reiches Gottes von neuem in der vollen Gemeinschaft des Glaubens, der brüderlichen Eintracht und des sakramentalen Lebens zu leben, wie sie im Lauf des ersten Jahrtausends des Lebens der Kirche zwischen ihnen bestand.

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