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Kaplan

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Ein Kaplan (von lateinisch capellanus "Geistlicher an einer Hofkapelle".[1]) ist heute meist die Bezeichnung für einen Hilfspriester in der Pfarrseelsorge. In der Regel sind Priester nach der Priesterweihe für einige Jahre als Kaplan tätig. In manchen Regionen und Diözesen ist dafür die Bezeichnung Vikar üblich, die auch im Kodex des kanonischen Kirchenrechts (CIC) von 1983 (Vicarius paroecialis "Pfarrvikar", can. 545) verwendet wird.

Im Kirchenrecht bezeichnet der Begriff capellanus einen Priester, dem auf Dauer die Seelsorge für einen bestimmten Personenkreis, z.B. in Krankenhäusern, Gefängnissen und beim Militär wenigstens zum Teil anvertraut wird.[2] In den meisten deutschen Diözesen ist es jedoch üblich, diese Seelsorger Pfarrer zu nennen, z.B. Krankenhauspfarrer.

"Kaplan" wird im Kirchenrecht auch der geistliche Assistent eines öffentlichen Vereins von Gläubigen genannt.[3]

Anmerkungen

  1. J. F. Niermeyer, C. van de Kieft (Hrsg.): Mediae Latinitatis lexicon minus. = Medieval Latin Dictionary. = Lexique latin médiéval. = Mittellateinisches Wörterbuch. Band 1: A – L. 2nd, revised edition. Leiden u. a., Brill 2002, ISBN 90-04-12899-9, S. 173.
  2. CIC (1983) cc. 564-572.
  3. CIC (1983) cc. 312.317.