Diese Seite ist nur die letzte aktuelle statische Kopie der Kathpedia aus archive.org. Andere Seiten fehlen. Über den hier dargestellten Inhalt hinaus funktionieren weder die Suche, noch das Editieren, noch weitere Dinge wie Spezialseiten etc! Aber es gibt eine Übersicht über alle Seiten!

Kommende

Aus Kathpedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kommende (commenda; v. lat. commendare, anvertrauen, übergeben) hat verschiedene Bedeutungen:

A) Kommende sind von Dienstverpflichtungen befreite geist!iche Pfründe (nur Bezug der Einkünfte). Die Kommenden (meist Abteien) sind in der Karolingerzeit entstanden und wurden - wenn das Belehnungsrecht in landesherrlicher Gewalt lag - vielfach an Kardinäle und Bischöfe vergeben, besonders in Frankreich, Italien und Spanien. Die Kommendataräbte übten - bis zum Verbot durch den Heiligen Stuhl - beschränkte Jurisdiktion über die Klöster aus. Die Normen des CIC 1917 bzg!. der Kommende (vg!. v.a. c. 1412 n. 5) sind nicht in den CIC 1983 übernommen worden (vgl. c.1272).

B) Kommende ist die unterste selbständige Verwaltungseinheit bei Ritterorden, für deren Vorsteher sich die Bezeichnung Komtur entwickelte. Mancherorts entsprach der Kommende die Komturei.

C) Das katholische Sozialinstitut in Dortmund-Brackel (im Erzbistum Paderborn).

Meine Werkzeuge