Kongregation für die Bischöfe
Kongregation für die Bischöfe, vormals (bis 1967) Konsistorien-Kongregation (S.C. constitorialis), ist ein Organ der Römischen Kurie. Sie ist zuständig für die Beziehungen des Hl. Stuhls zu den Bischöfen und Bischofskonferenzen. Sie bearbeitet auch die Bischofsernennungen und disziplinarische Fragen hinsichtlich der Bischöfe.
Der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe ist auch Präsident der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika.
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Geschichte
Von Papst Sixtus V. wurde die Kongregation mit der Konstitution Immense vom 22. Januar 1588 unter dem Namen Kongregation für die Errichtung von Kirchen und Konsistorialbestimmungen, später geändert in Heilige Konsistorialkongregation, eingesetzt und hatte sie anfangs nur einen begrenzten Wirkungskreis. Es war Pius X., der mit der Konstitution Sapienti consilio vom 29. Juni 1908 den Wirkungsbereich erweiterte. Papst Giuseppe Sarto übertrug ihr die Zuständigkeit für die Wahl der Bischöfe, für die Errichtung von Diözesen und Kanonikerkapiteln, für die Aufsicht über die Leitung der Diözesen, für die Leitung, die Disziplin, die Verwaltung und die Studien der Seminare, die vorher zu anderen Kongregationen oder aufgehobenen Kommissionen gehörten, wobei er ihr auch die Aufgabe zuschrieb, Zweifel über die Zuständigkeit der Kongregationen selbst zu klären. Ihr Präfekt war der Papst selbst.
Im Jahr 1917 bestätigte der Codex des kanonischen Rechts weitgehend diese Zuordnungen, während Paul VI. mit der apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae vom 15. August 1967 den Namen in Heilige Kongregation für die Bischöfe änderte und ihre Aufgaben detailliert darlegte. Inzwischen war die Päpstliche Kommission für Lateinamerika, die Pius XII. am 21. April 1958 eingesetzt hatte, in die Kongregation eingeschlossen worden. Dreißig Jahre später legte Johannes Paul II. mit Pastor bonus vom 28. Juni 1988 die Zuständigkeitsbereiche fest, unbeschadet der spezifischen Zuständigkeiten der Kongregationen für die Ostkirchen und für die Evangelisierung der Völker. Die Bischofskongregation behandelt in erster Linie all das, was sich auf die Konstitution der Teilkirchen und ihrer Räte, auf ihre Teilung, Zusammenlegung, Aufhebung oder andere Arten von Veränderungen bezieht, einschließlich der Errichtung der Militärordinariate, für die am 22. Februar 1985 im Dikasterium auch eine zentrale Stelle für die pastorale Koordination eingerichtet wurde.
Die Kongregation kümmert sich auch um die Ernennung der Bischöfe, auch der Titularsitze, und um die korrekte Ausübung ihres Hirtenamtes. Sie kümmert sich – nach Rücksprache mit der Sektion für die Beziehungen mit den Staaten des Staatssekretariats – um die Verhandlung mit Regierungen, wenn es um die Errichtung, Veränderung oder Versorgung von Teilkirchen geht.
Die Abteilung organisiert auch die Ad-limina-Besuche, bereitet alles vor, was sich auf die Besuche »ad limina Apostolorum« bezieht und prüft die Fünfjahresberichte, die von den ihr anvertrauten Teilkirchen eintreffen. In diesem Zusammenhang wurde am 29. Juni 1988 das Direktorium veröffentlicht, mit dem das Büro für die Koordinierung solcher Besuche in Rom eingerichtet wurde.
Zu den Aufgaben der Abteilung gehören auch die Regelung von Partikularkonzilien sowie die Konstituierung von Bischofskonferenzen und die Revision ihrer Statuten: Sie nimmt die Akten und Dekrete entgegen und erteilt nach Anhörung der betroffenen Dikasterien die notwendige Anerkennung. Schließlich ist sie auch für alle Angelegenheiten der Personalprälaturen zuständig.
Die Kongregation organisiert in Rom auch einen jährlichen Ausbildungskurs für neue Bischöfe und eine Zeit des brüderlichen Austausches für Prälaten, die fünf Jahre zuvor geweiht wurden, gefolgt von geistlichen Exerzitien.[1]
Wie geht die Suche nach Bischöfen vor sich ?
Die Identifizierung und Untersuchung eines Kandidaten für das Bischofsamt ist das Ergebnis einer gemeinsamen Aktion verschiedener Mitwirkender. Alle drei Jahre wird von den Metropolitanbischöfen eine Liste "de promovendis" erstellt, das heißt eine Liste von Priestern, die nach den Angaben der Bischöfe des Metropolitansitzes für das Bischofsamt geeignet sein könnten. Die Nuntiatur prüft diese Kandidaturen durch einen Konsultationsprozess mit dem Volk Gottes, der sich durch maximale Vertraulichkeit auszeichnet. Im Beratungsprozess wird von den Befragten strikte Vertraulichkeit verlangt, um die Wahrhaftigkeit der Informationen zu gewährleisten und vor allem den Ruf der untersuchten Person zu schützen. Sobald die besten Profile für die aktuellen Bedürfnisse identifiziert sind, werden sie an den Heiligen Stuhl weitergeleitet. Dieser prüft durch die Bischofskongregation die Kandidaturen im Lichte allgemeiner Kriterien und nimmt mit Hilfe einer Versammlung von Mitgliedern, die vom Papst zu diesem Zweck ernannt werden – im Mai 2021 23 Kardinäle und Bischöfe aus der ganzen Welt – die endgültige Bewertung vor, die dem Papst zur definitiven Entscheidung vorgelegt wird.
Die Bischofskongregation befasst sich mit den pastoralen Profilen der Kandidaten. Bei einem Priester, der für das Bischofsamt vorgeschlagen werden soll, zählen sicherlich die theologischen Tugenden und Kardinaltugenden, die sogenannten menschlichen Haupttugenden, aber von all diesen ist die Klugheit die wichtigste für dieses Amt. Klugheit ist nicht als Zurückhaltung oder Zaghaftigkeit zu verstehen, sondern als Ausgewogenheit zwischen Handeln und Nachdenken bei der Ausübung einer Verantwortung, die viel Einsatz und Mut erfordert.[2]
Sammlung herausgegebener Schreiben
- 22. August 1969 Instruktion Nemo est
Präfekten
- Gaetano de Lai (1908-1928)
- Carlo Perosi (1928-1930)
- Raffaele Carlo Rossi O.C.D (1930-1948)
- Adeodato Giovanni Piazza O.C.D (1948-1957)
- Marcello Mimmi (1957-1961)
- Carlo Confalonieri (1961-1973)
- Sebastiano Baggio (1973-1984)
- Bernardin Gantin (1984-1998)
- Lucas Moreira Neves O.P. (1998-2000)
- Giovanni Battista Re (2000-2010)
- Marc Ouellet (seit 2010)
Kontakt
Kongregation für die Bischöfe, Palazzo della Congregazioni, 00193 Roma, Piazza Pio XII, 10, Tel: 0039 06.69.88.42.17, Fax: 0039 06.69.88.53.03
Weblinks
- Information auf den Seiten des Vatikans
- Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 13. Mai 1999
- Instruktion über die Diözesansynoden aus dem Jahr 1997 von Johannes Paul II.
Anmerkungen
- ↑ Osservatore Romano, 28. Mai 2021, S. 10, (Orig. ital. in O.R. 27.4.2021).
- ↑ Marc Quellet in: Osservatore Romano, 28. Mai 2021, S. 10.