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Verwaltung der Religiösen Werke

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Papst Leo XIII. ruft am 11. Februar 1887 eine Verwaltung der Religiösen Werke ins Leben. Sie hat die Aufgabe Gelder zu sammeln und für bestimmte kirchliche Projekte bereitzustellen. Er gründet eine Kardinalskommission „ad pias causas“, deren Statut das Datum vom 11. Februar 1887 trägt und bis zum Jahre 1904 Gültigkeit hatte.

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