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Vorsitz einer Bischofskonferenz

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Antwort

Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.
über den Vorsitz einer Bischofskonferenz
18. Januar 1988, veröffentlicht am 10. März

(Quelle: Der Apostolische Stuhl 1989, S. 1486)
Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramtstexte dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).


Die Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten haben sich in ihrer Vollversammlung vom 18. Januar 1988 für folgende Antwort auf die ihnen vorgelegte Frage entschieden:

Ob ein Weihbischof in der Bischofskonferenz das Amt des Vorsitzenden (oder des stellvertretenden Vorsitzenden) ausüben kann.

Ob er dieses tun kann in den Zusammenkünften der Bischöfe einer Kirchenprovinz, von denen der Can. 434 des Kirchenrechts handelt.

Antwort ist für beide Fälle negativ.

In der dem Unterzeichneten am 23. Mai 1988 gewährten Audienz hat der Papst die Veröffentlichung dieser Entscheidung angeordnet.

Kardinal Rosalio J. Castillo Lara

Präsident
Julian Herranz Casado

Sekretär
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