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Erklärung vom 29. Dezember 1966

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Erklärung

Ritenkongregation und Consilium
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
über unzulässige liturgische Experimente
29. Dezember 1966

(Offizieller italienischer Text: N [1967] 37f)

(Quelle: Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn, Herausgegeben von erzbischöflichen Generalvikariat, 110. Jahrgang (1967), 2.2.1967, S. 19, Nr. 28.)

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramtstexte dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).


Seit einiger Zeit bringen einige Tageszeitungen und Postwurfsendungen ihren Lesern Mitteilungen und Bildberichte von liturgischen Veranstaltungen, vor allem von Eucharistiefeiern, die dem katholischen Kult fremd sind und geradezu unwahrscheinlich anmuten, wie z. B. "eucharistische Abendmahlfeiern im Familienkreis", die in Privatwohnungen mit anschließendem Essen gefeiert werden; Messfeiern mit ungewöhnlichen und willkürlichen Riten, Gewändern und Gebetstexten, die mitunter von Musikstücken ganz profanen und weltlichen Charakters begleitet werden, der einer heiligen Handlung nicht würdig ist. Alle diese kultischen Veranstaltungen, die auf private Initiative zurückgehen, zielen verhängnisvoll dahin, die Liturgie zu profanieren, die lauterster Ausdruck jenes Kults ist, der Gott von der Kirche dargebracht wird.

Es ist ganz und gar abwegig, als Motiv dafür die seelsorgliche Anpassung anführen zu wollen, die - wir möchten es wiederholen - sich in Ordnung vollzieht, nicht willkürlich. All das steht nicht im Einklang mit dem Wort und Geist der Liturgiekonstitution, die das Zweite Vatikanische Konzil erlassen hat; steht im Gegensatz zum kirchlichen Empfinden über die Liturgie und schadet der Einheit wie auch der Würde des Volkes Gottes.

"Die Verschiedenheit der Sprachen" - sagte der Heilige Vater Papst Paul VI. am 13. Oktober 1966 - "die Neugestaltung der Riten, die die Reformbewegung in die Liturgie einführt, dürfen nur das zulassen, was von der verantwortlichen Autorität der Bischöfe und des Apostolischen Stuhles offiziell anerkannt worden ist; nichts darf eingeführt werden, was nicht für die Gottesverehrung würdig ist; nichts, das offensichtlich profan ist und daher ungeeignet, die dem Gebete wesentliche Innerlichkeit und Heiligkeit zum Ausdruck zu bringen; und auch nichts Eigenartiges und Ungewohntes, das anstatt die Andacht zu fördern, die betende Gemeinde befremdet, sie verwirrt und behindert im Vollzug ihrer vernünftigen und berechtigten überlieferten Frömmigkeit."

Wir beklagen die oben erwähnten Vorkommnisse und die Publizität, die sie in der Presse gefunden haben. Wir ersuchen eindringlich die zuständigen Ortsordinarien und Ordensoberen, ein aufmerksames Auge für die richtige Durchführung der Liturgiekonstitution zu haben, die Förderer solcher Veranstaltungen, wenngleich diese die beste Absicht haben, mit Güte und Festigkeit zur Ordnung zurückzurufen und gegebenenfalls Missbräuche zu unterbinden, jede Initiative, die nicht von der kirchlichen Hierarchie gelenkt ist, zu verhindern und mit Eifer die wahre liturgische Erneuerung zu fördern, die vom Konzil angestrebt wurde, auf dass das großartige Werk solcher Erneuerung sich ohne Verirrungen verwirklichen kann und jene Früchte christlichen Lebens zeitigen lasse, die die Kirche von ihr erwartet.

Wir bringen ferner in Erinnerung, dass es nicht erlaubt ist, die heilige Messe in Privatwohnungen zu feiern, ausgenommen jene Fälle, die von den liturgischen Normen vorgesehen und genau umschrieben sind.

Giacomo Card. Lercaro

Erzbischof von Bologna
Präsident des "Rates" für die Durchführung der Liturgie-Konstitution

Arcado M. Card. Larraona
Präfekt der Ritenkongregation

Ferdinando Antonelli
Tit. Erzbischof von Idirea

Sekretär der Ritenkongregation
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