Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)
Consilium ad exsequendam constitutionem de sacra liturgia ist der lateinische Name des von Papst Paul VI. 1964 eingesetzten „Rates zur Durchführung der Konstitution der heiligen Liturgie“ Sacrosanctum concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils. Er wurde von Papst Paul VI. eingesetzt, damit er sich um die Überarbeitung der liturgischen Bücher des Lateinischen Ritus im Geist und nach den Normen des Konzils bemühe. Außerdem sollte er der Ritenkongregation hierbei hilfreiche und kluge Unterstützung sein.[1]
Er bestand aus 40 Studiengruppen von Fachleuten und einem gut ausgeglichenen Gremium von 43 Bischöfen, die das Zentrum dieser Institution bildeten.[2]
Wegen der starken Widerstände an der Kurie gegen jedwede Liturgiereform wurde dieses Sondergremium, kurz Consilium genannt, unter Leitung von Kardinal Giacomo Lercaro (Bologna) eingesetzt, seit 1968 Benno Gut. Der Rat bestand bis 1970 und wurde noch vor der Neugründung der Kongregation für den Gottesdienst aufgelöst.[3] Der Sekretär war Annibale Bugnini.
Instruktionen des Rates zur rechten Durchführung der Liturgiekonstitution
- 26. September 1964 I. Inter oecumenici
- 5. März 1967 Musicam sacram über die Kirchenmusik (mitvorbeitet)
- 25. Mai 1967 Eucharisticum mysterium (mitvorbeitet)
- 4. Mai 1967 II. Tres abhinc annos
- 25. Januar 1969 Comme le über die Übersetzung liturgischer Texte für Feiern mit dem Volk.
Schreiben vom und bezüglich des Rates
- 25. Januar 1964 Motu proprio Sacram liturgiam Eine Kommission (Consilium) wird angekündigt.
- 16. Oktober 1964 Brief von Kardinal Giacomo Lercaro , Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen der Gebiete mit gemeinsamer Sprache über die Verwendung einer einheitlichen Fassung muttersprachlicher Texte in den Sprachgebieten.
- 29. Oktober 1964 Brief Papst Paul VI.: Ansprache Haud mediocre an die Mitglieder und Berater des "Consilium", die zur turnusgemäßen Sitzung nach Rom gekommen waren.
- 7. Januar 1965 Brief von Staatssekretär H. I. Kardinal Cicognani an A. M. Kardinal Larraona, über die Zuständigkeit der Ritenkongregation und des 'Consilium'.
- 7. März 1965 Ritenkongregation und Vorsitzender des "Consilium": Dekret Ecclesiae semper (mit Ritus) Riten der Konzelebration und der Kommunion unter beiden Gestalten.
- 27. April 1965 Staatssekretär H.I. Kardinal Cicognani, Brief an J. Kardinal Lercaro, Vorsitzender des "Consiliums" über die Erlaubnis Papst Paul VI., dass die Präfation in der Eucharistiefeier in der Muttersprache vorgetragen werden kann, sofern die einzelnen Bischofskonferenzen dies beschließen (DEL 1, S. 208, Nr. 395).
- 30. Juni 1965 Brief von Kardinal Giacomo Lercaro , Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Förderung der liturgischen Erneuerung.
- 12. Oktober 1965 "Consilium", Brief an Kardinal Bernard Alfrink, Vorsitzender der holländischen Bischofskonferenz: "Die überlieferte Weise der Kommunionausteilung soll bewahrt werden."[4]
- 1966 Konsilium, De oratione communi seu fidelium. Città del Vaticano 1966.
- 25. Januar 1966 Brief von Kardinal Giacomo Lercaro, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über einige Probleme der liturgischen Erneuerung.
- 13. Oktober 1966 Ansprache Ecce adstat consilium an die Mitglieder und Berater des "Consilium", anlässlich ihrer siebten Vollversammlung in Rom.
- 29. Dezember 1966 Ritenkongregation und"Consilium": Erklärung über unzulässige liturgische Experimente.
- 19. April 1967 Ansprache Iuvat nos gratum an die Mitglieder und Berater des "Consilium", anlässlich ihrer achten Vollversammlung.
- 21. Juni 1967 Brief von Kardinal Giacomo Lercaro, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über Fragen der liturgischen Erneuerung.
- 23. Januar 1968 Mitteilung des "Consiliums" an die Vorsitzenden der nationalen liturgischen Kommissionen hinsichtlich einiger Normen für die Übertragung des "Graduale Simplex" in die Volkssprache.
- 2. Juni 1968 Kardinal Benno Gut, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen Brief und Hinweise zu den Eucharistischen Hochgebeten anlässlich der Veröffentlichung neuer Texte des Eucharistischen Hochgebetes sowie "Hinweise zur Erleichterung der Katechese über die Hochgebete der Messe"
- 14. Oktober 1968 Ansprache Facile conicere vor den Mitgliedern und Beratern des "Consilium" anlässlich ihrer elften Vollversammlung.
- 25. Januar 1969 Instruktion Comme le an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und nationalen liturgischen Kommissionen über die Übersetzung liturgischer Texte für Feiern mit dem Volk.
- 21. März 1969 (Veröffentlichung) des vom "Rat" erarbeiteten Allgemeinen Römischen Kalenders.
- 25. Mai 1969 Leseordnung für die Messfeier vom Rat erarbeitet.
- 10. April 1970 Ansprache an die Mitglieder und Berater des "Consilium" anlässlich deren letzten Tagung.
Anmerkungen
- ↑ Paul VI. Ansprache Iuvat nos gratum vom 19. April 1967
- ↑ Brief vom 30. Juni 1965 von Kardinal Giacomo Lercaro , Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Förderung der liturgischen Erneuerung.
- ↑ vgl. Ansprache vom 10. April 1970
- ↑ Martin Lugmayr: Handkommunion, S. 44+45: Annibale Bugnini, La riforma liturgica, 948-1975, 623 Anmerkung 34.