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Zuständigkeit der Ritenkongregation und des 'Consilium'

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Brief

von Staatssekretär H. I. Kardinal Cicognani
an A. M. Kardinal Larraona
"über die Zuständigkeit der Ritenkongregation und des ,Consilium'".
7. Januar 1965

(Italienischer Text: Enchiridion, 116)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, S. 186, Nr. 379)
Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramtstexte dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).


Ich erfülle [ ... ] die angenehme Pflicht, auf die Frage Euer Eminenz hinsichtlich der Zuständigkeit des "Consilium" im Verhältnis zu der der Ritenkongregation zu antworten. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Angelegenheit folgendermaßen geregelt worden ist: Dem "Consilium" obliegt das Studium der Fragen und der liturgischen Texte, das die Anwendung der Konzilskonstitution über die heilige Liturgie erfordert. Der Ritenkongregation obliegt zusammen mit dem "Consilium" die Promulgation der Akten, die den vorbereiteten Vorschriften und Texten kirchenrechtliche Wirksamkeit verleihen. Es erscheint angebracht, den Entscheidungskriterien des "Consilium" vorzubehalten, die notwendigen Verfügungen bezüglich der einzelnen sich im Stadium der Erprobung befindenden Unternehmungen zu treffen, damit Gelegenheit zur Beurteilung besteht, welche Formen besser endgültig und eigenständig von der Ritenkongregation approbiert werden können.

Die Promulgation der offiziellen, bleibenden und allgemeinen liturgischen Bücher wird selbstverständlich der Ritenkongregation vorbehalten. Es erscheint aber angebracht, dass das diesbezügliche Dekret auch die Unterschrift Seiner Eminenz des Kardinalpräsidenten des "Consilium" trägt, entsprechend der glücklichen Lösung bei der Veröffentlichung der vor kurzem erschienenen Instruktion![1]

Anmerkungen

  1. Es handelt sich um die Instruktion "Inter oecumenici", dem ersten vom "Consilium" erarbeiteten und von der Ritenkongregation offiziell herausgegebenen Dokument.
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