Diese Seite ist nur die letzte aktuelle statische Kopie der Kathpedia aus archive.org. Andere Seiten fehlen. Über den hier dargestellten Inhalt hinaus funktionieren weder die Suche, noch das Editieren, noch weitere Dinge wie Spezialseiten etc! Aber es gibt eine Übersicht über alle Seiten!

Monitio canonica

Aus Kathpedia
(Weitergeleitet von Monitum)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Monitio canonica (lateinisch: kirchenrechtliche Erinnerung, Ermahnung, Verwarnung oder auch Monitum: Ermahnung) ist eine von der zuständigen Autorität (Heiliger Stuhl, Bischof) erteilte Ermahnung.

Im kirchlichen Strafrecht kommt die Monitio canonica als Maßnahme zur Vorbeugung gegen Straftaten oder als Ersatz für Strafen vor (Codex Iuris Canonici cc 1339, 1340) und in bestimmten Fällen als Voraussetzung für Kirchenstrafen (cc 1347 § 1, 1371 n. 2°, 1394 § 1, 1395 § 1, 1396). In allgemeinerem Sinn ist sie Voraussetzung für andere Maßnahmen (cc 84, 316 § 2, 697,1741 n. 4°), für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen (can 1145 § 1) oder für die Begründung von Ersatzzuständigkeiten (cc 679, 683).[1]

Einige Moniten im 20. Jahrhundert

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Anmerkungen

  1. Klaus Lüdicke in: LThK 3. Auflage, Band 7, Sp. 413 - Monitio canonica.
  2. Vermeintliche Frauenpriesterinnen exkommuniziert Kath.net am 24. Juli 2002
Meine Werkzeuge