Apostolische Pönitentiarie
Die Apostolische Pönitentiarie ist ein päpstlicher „Gerichtshof“ der Römischen Kurie. Ihre Zuständigkeit betrifft ausschließlich das Forum internum, das heißt, für den Gewissensbereich, sei es sakramental in der Beichte, sei es nicht sakramental. Sie gewährt "Lossprechungen", "Dispensen", "Gnaden", "Heilungen" und "Umwandlungen". Der Apostolischen Pönitentiarie wurde auch die Gewährung von Ablässen übertragen.[1]
Man kann die Apostolische Pönitentiarie ein "Gericht der Barmherzigkeit" nennen, da ihre Hauptaufgabe darin besteht, dem Gläubigen im Vollzug der Versöhnung mit Gott und der Kirche zu helfen, nachdem er sich in eine Situation begeben hatte, die sein ewiges Heil gefährdet. Die Apostolische Pönitentiarie übt ihre Rechtsprechung nicht in der Art und Weise aus, wie man es von Autoritäten im Forum externum gewohnt ist, da bei ihr immer die Anonymität des Gläubigen garantiert bleibt.[2]
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Erklärung zum Dikasteriums
Die Apostolische Pönitentiarie ist kein Gerichtshof im üblichen Sinn, da die Öffentlichkeit in jeder Hinsicht ausgeschlossen bleibt. Sie hat nur »in foro interno«, für den inneren Gewissensbereich, zu entscheiden. Nach dem Kirchenrecht darf von bestimmten Sünden nicht jeder Beichtvater freisprechen - sie sind »reserviert«. Wenn die Bischöfe, sonstige Ortsordinarien oder bevollmächtigte Beichtväter nicht eine allgemeine Dispens erhalten haben, von diesen Sünden freizusprechen, oder wenn darüber eine Unklarheit besteht, müssen solche Fälle in Rom der Pönitentiarie vorgelegt werden.
Alle Beichtväter der Welt können sich per Post an sie wenden; in den entsprechenden Anträgen werden keine Namen genannt. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird dem Pönitenten dann (im Beichtstuhl) geheim weitergegeben. Liegt kein Fall vor, von dem die Kirche aufgrund göttlichen Gesetzes nicht freisprechen kann (wie etwa bei der Unauflöslichkeit der Ehe), und zeigt der Bittsteller echte Reue, wird zu dessen Gunsten entschieden. Der Gerichtshof darf (nur) von (rein) kirchlichen Gesetzen entbinden.[3]
Aufgaben
A) Es gibt fünf Straftaten, für welche die Apostolische Pönitentiarie zuständig ist:
- die Verunehrung der eucharistischen Gestalten (vgl. c. 1367 CIC);
- die direkte Verletzung des Beichtgeheimnisses (vgl. c. 1388 § 1 CIC);
- die Lossprechung eines Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste der Zehn Gebote (vgl. c. 1378 CIC);
- die Anwendung körperlicher Gewalt gegen die Person des Papstes (vgl. c. 1370 § 1 CIC);
- die Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag (vgl. c. 1382 CIC).
All diese Straftaten werden mit der Exkommunikation „latae sententiae“ (Tatstrafe) bestraft. Im Fall dieser Straftaten ist der Nachlass oder die Vergebung der Strafe dem Heiligen Stuhl vorbehalten.[4]
B) Diesem Dikasterium ist alles anvertraut, was die Gewährung von Ablässen anbelangt, unbeschadet des Rechts der Kongregation für die Glaubenslehre, alles zu prüfen, was die dogmatische Lehre über diese betrifft« (Pastor bonus, Art. 117: Art. 120).[5] Ein Antrag auf die Gewährung eines Ablasses wird normalerweise per Post oder per Fax eingereicht. Der Antrag muss den Grund für den Ablass und die Zustimmung des Diözesanbischofs mit dessen Unterschrift enthalten.[6]
C) Die Apostolische Pönitentiarie kann von geheimen Ehehindernissen dispensieren und rückwirkend die Ehe für den Gewissensbereich »in radice« (von der Wurzel oder vom Beginn an) in Ordnung bringen und somit »sanationes« (rechtswirksame Heilungen eines Missstandes) vollziehen. Auch von privaten Gelübden, die ein Gläubiger auf sich genommen hat, kann sie bei gewichtigen Gründen befreien oder diese in leichtere Verpflichtungen umwandeln.[7]
D) Die Apostolische Pönitentiarie kann die Dispens von Irregularitäten für den Empfang der heiligen Weihen oder für die Ausübung empfangener Weihen gewähren, wenn die Ursache der Irregularitäten nicht öffentlich bekannt ist. Das Gericht ist zuständig für die Dispens von Irregularitäten im Forum internum, deren Dispens dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Unter anderem gehören dazu die vorsätzliche Tötung eines Menschen oder die vollendete Abtreibung, oder die positive Mitwirkung bei einer dieser Straftaten (vgl. c. 1041 n. 4; 1044 § 1 n. 3 CIC). Auch wenn nicht für alle Irregularitäten die Dispens dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist und in vielen Fällen der Ordinarius die Vollmacht zur Dispensierung besitzt, steht es den Gläubigen frei, sich auch in diesem Fall an die Apostolische Pönitentiarie zu wenden.[8]
E) Die Pönitentiarie sorgt auch dafür, dass in den Patriarchalbasiliken der Stadt Rom eine genügende Zahl von Pönitentiaren (minores) vorhanden ist, die mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet sind.
Struktur
An der Spitze der Apostolischen Pönitentiarie steht der Kardinal-Großpönitentiar. Ein Rat von Prälaten unterstützt ihn bei der Entscheidungsfindung in schwierigeren Fällen. Einer der Prälaten ist der Regent, der zuständig ist für die Organisation und das reibungslose Funktionieren des Dikasteriums, und der den Kardinal-Großpönitentiar in dessen Abwesenheit vertritt. Der Theologe und der Kanonist der Pönitentiarie sind auch Mitglieder des Rats der Prälaten. Die Mitarbeiter dieses Dikasteriums sind Priester, die an den täglichen, vom Regenten geleiteten Sitzungen für die Untersuchung der Fälle teilnehmen. Sie schlagen die Lösungen vor, die dann dem Kardinal-Großpönitentiar zur endgültigen Entscheidung und Unterschrift vorgelegt werden.[9]
Geschichte [10]
Für die Lossprechung von kirchlichen Strafen und für die dem Papst vorbehaltenen Dispensen gab es schon gegen Ende des 12. Jahrhunderts einen Kardinal, der in Stellvertretung des Heiligen Vaters diese vornahm. Unter Honorius III. (1216-1227) wird er zum ersten Mal als »Poenitentarius« (Pönitentiar) bezeichnet; Klemens V. (1305-1314) verleiht ihm dann den Titel »Poenitentarius maior« (Großpönitentiar}. Von Anfang an erhielt er bei seiner Arbeit von den sogenannten Pönitentialkaplänen (Poenitentiarii minores) Unterstützung, die noch heute an den römischen Erzbasiliken zu finden sind und dort als Beichtväter wirken. Später wurden ihm noch ein Regent und weitere Offiziale als Mitarbeiter zugeordnet.
Der heilige Pius V. (1566-1572) regelte die Aufgaben der Apostolischen Pönitentiarie grundlegend. Er reduzierte die Vollmachten des Kardinalgroßpönitentiars in »foro externo« auf ein Minimum und schuf unter anderem die Ämter des Theologen (durch Privileg der Gesellschaft Jesu vorbehalten) und des Kanonisten. Eine Neuordnung der Vollmachten und deren Durchführung fand am 13. April 1744 unter Papst Benedikt XIV. (1740-1758) statt, dessen Konstitutionen mit einigen kleineren Veränderungen auch 1908 in der großen Kurienreform des heiligen Pius X. (1903-1914) in Geltung blieben, der jedoch endgültig die Zuständigkeit der Apostolischen Pönitentiarie auf das »forum internum« beschränkte. Am 25. März 1917 trennte Papst Benedikt XV. (1914-1922) die Abteilung für das Ablasswesen vom Heiligen Offizium, der heutigen Kongregation für die Glaubenslehre, und schloss sie der Apostolischen Pönitentiarie an. Alle diese Reformen dienten Pius XI. (1922-1939) als Grundlage für die Konstitution Quae divinitus vom 25. März 1935, die dem Gerichtshof seine noch heute im Großen und Ganzen gültige Organisationsstruktur gab und seine Vorgangsweise festlegte.
Die Kurienreform Papst Johannes Pauls II. vom 28. Juni 1988 umreißt die Aufgaben der Apostolischen Pönitentiarie knapp und präzise.
Sitz und Bedeutung der Apostolischen Pönitentiarie[11]
Der Sitz der Apostolischen Pönitentiarie befindet sich im »Palazzo della Cancelleria«. Die wichtigsten Angelegenheiten des Gerichtshofs werden in der Vollversammlung der Prälaten unter dem Vorsitz des Kardinalgroßpönitentiars behandelt, die gewöhnlichen in den täglichen Versammlungen des Regens mit zwei Offizialen des Tribunals.
Die an den Gerichtshof herangetragenen Fälle, werden, soweit möglich, innerhalb eines Tages, gerechnet ab dem Eintreffen des Gesuchs bei der Behörde, behandelt; für die Kirche gilt hier der alte Grundsatz »salus animarum suprema lex« (Das Heil der Seele ist das oberste Gesetz). Bestimmte Fälle werden dem Papst vom Großpönitentiar aber in turnusmäßig erfolgenden Audienzen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Bedeutung der Apostolischen Pönitentiarie für die Kirche wird als so wichtig erachtet, dass der Kardinalgroßpönitentiar während der Sedisvakanz des Heiligen Stuhls im Amt verbleibt und ihm sogar in der Zeit des Konklaves die Ausübung seiner Amtsgeschäfte nicht untersagt wird; falls das Amt des Großpönitentiars beim Tod des Papstes unbesetzt ist oder er während der Sedisvakanz stirbt, müssen die Kardinäle noch vor dem Einzug ins Konklave einen Nachfolger bestimmen, gegebenenfalls sogar im Konklave selbst (Universi dominici gregis, 14,15,18,44).
Die »bacchetta«[12]
Noch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein war vielen Bewohnern und Besuchern der Ewigen Stadt der Anblick der »bacchetta« vertraut. Mit diesem rutenähnlichen Stab gewährte der Kardinalgroßpönitentiar den Gläubigen an bestimmten Tagen in der Karwoche einen besonderen Ablass, den Nachlass zeitlicher Sündenstrafen auf hundert Tage.
Die Zeremonie fand am Palmsonntag in der Lateranbasilika, am Mittwoch der Karwoche in »Santa Maria Maggiore« sowie am Gründonnerstag und am Karfreitag in St. Peter statt. Der Purpurträger nahm den Stab in die Hand und berührte mit ihm leicht die Häupter der vor ihm knienden Gläubigen. Der Ursprung dieser Geste weist in die Antike. Wollte im alten Rom jemand seinem Sklaven die Freiheit schenken, führte er ihn vor den Prätor, um die Urkunde der Freilassung ausstellen zu lassen. Bei der Übergabe derselben erteilte der Herr seinem Sklaven einen Schlag, den letzten, den er ihm geben durfte - als Zeichen der Entlassung. Der uns heute seltsam vorkommende Brauch, den der Kardinalgroßpönitentiar in alten Zeiten in Rom vornahm, war einer der seltenen öffentlichen Auftritte dieses Würdenträgers. Ansonsten verrichteten er und der Gerichtshof, dem er vorstand, die Apostolische Pönitentiarie, ihre Arbeit im Stillen. Dies gilt auch noch für die heutige Zeit.
Dokumente der Apostolischen Pönitentiarie und dazugehöriges (Auswahl)
- 30. September 1899 Schreiben Quod pontificum über die Aufhebung der Ablässe und Vollmachten während der Zeit des Allgemeinen Jubiläums im Jahre 1900
- 1. November 1900 Apostolische Konstitution Aeterni pastoris über die Verleihung des Jubiläumsablasses an verschiedene Gruppen.
- 25. März 1917 Motu proprio Alloquentes proxime DE ATTRIBUENDA SANCTO OFFICIO CENSURA LIBRORUM ET POENITENTIARIAE APOSTOLICAE CONCESSIONE INDULGENTIARUM (AAS 9 [1917| 167).
- 15. Juli 1924 Apostolische Konstitution Si unquam Erteilung außergewöhnlicher Vollmachten an Pönitentiarie und Beichtväter.
- 28. Februar 1933 Monita Bei consentaneum est Die Vollmacht der Beichtväter im Heiligen Jahr (AAS XXV [1933] 60-65).
- 30. Mai 1934 Ssmus D. N. Pius 1934 Gebete nach der Privatmesse werden mit Ablässen versehen (AAS XXVI [1934] 212).
- April 1934 Monita Edita hesterno Die Vollmacht der Beichtväter im Heiligen Jahr (AAS XXVI [1934] 149-152).
- 9. Juli 1934 Occasionem nactus Die Gebete zu den fünf Wunden unseres Herrn Jesus Christus werden mit Ablässen versehen (AAS XXVI [1934] 561).
- 1. Augusti 1934 Dekret Appropinquante festo Die Anrufung des Hl. Kreuzes und die Sequenz Stabat Mater werden mit Ablässen versehen (AAS XXVI [1934] 525-526).
- 31. Oktober 1934 Dekret Nihil antiquius Geistliche Gunsterweise für Verstorbenen werden gewährt (AAS XXVI [1934] 606-507).
- 26. November 1934 Pluries a Sacra Paenitentiaria Zweifel bezüglich CIC 1917, can 934 § 2 (AAS XXVI [1934] 643).
- 20. März 1935 Apostolische Konstitution Quae divinitus über die Apostolische Pönitentiarie) (AAS XXVII [1935] 97-113).
- 28. Dezember 1935 Erklären Ut ineffabili» caritatis de Indulgentiis ad sacri aeris pulsum feria sexta lucrandis (AAS XXVIII [1936] 79).
- 25. März 1936 Dekret Ssmus D. N. Pius 1936 INDULGENTIAE EXTENDUNTUR PIO EXERCITIO ADNEXAE QUOD «DIES PRO MIS- SIONIBUS » NUNCUPATUR (AAS XXVIII [1936] 308).
- 18. April 1936 Dekret Lex sacri coelibatus über Gewährungen, die der Apostolischen Pönitentiarie vorbehalten sind (AAS XXVIII [1936] 242-243).
- 2. März 1937 Zweifel Sacrae Paenitentiariae Apostolicae über das Dekret Conilium suum persequens (AAS XXIX [1937] 58).
- 31. März 1937 Dekret Quo ferventi studio Ablass bei der Rezitation des Stundengebetes vor der Ausgesetztem Allerheiligsten (AAS XXIX [1937] 284-285).
- 12. April 1937 Dekret Pius exercitium Geistliche Exerzitien werden mit Ablässen versehen (AAS XXIX [1937] 285-286).
- 4. Mai 1937 Erklärung Evulgato per über das Dekret Lex sacri coelibatus (AAS XXIX [1937] 283-284).
- 31. Dezember 1937 Dekret Quandoquidem ex Eine neue Zusammenstellung von Gebeten und Werken die mit Ablässen versehen sind (AAS XXX [1938] 110-111).
- 12. März 1938 Dekret Iamdiu ac saepe CONDITIONES AD VALIDAM SACRARUM « VIAE CRUCIS » STATIONUM ERECTIONEM EX NOVO STATUUNTUR (AAS XXX [1938] 111-112).
- 2. Januar 1939 Dekret Summus Pontifex Pius X der Toties-quoties-Ablass kann am 2. November oder am darauffolgenden Sonntag gefeiert werden (AAS XXXI [1939] 23).
- 11. März 1939 Indulgentiae apostolicae Quisquis saltem (AAS XXXI [1939] 132-134).
- 1. Mai 1939 Dekret Apostolica Sedes, nostris über den Portiunkulaablass (AAS XXXI [1939] 226).
- 15. Juni 1939 Dekret Iam aridem multisque Der Päpstliche Segen kann hinfort auch am Radio empfangen werden (AAS XXXI [1939] 277).
- 24. Juli 1939 Zweifel DE ABSOLUTIONE IMPERTIENDA ADHAERENTIBUS FACTIONI « L'ACTION FRAN- ÇAISE ». AAS XXXI [1939] 317).
- 10. Dezember 1940 In indice facultatum Zweifel zur Generalabsolution.
- 25. März 1944 Instruktion Ut dubia et difficultates Warnung vor leichtfertiger Handhabung der Generalabsolution.
- 3. März 1960 Dekret Ssmus Dominos noster Ablässe bei der Rezitation der Litanei vom Kostbaren Blut Jesu Christi (AAS LII [1960] 420).
- 25. November 1961 Dekret Ssmus D. N. Joannes Ein vollkommener Ablass wird demjenigen gewährt, der in beliebiger, doch ausdrücklicher Form die Tagesarbeit, sei sie manuell oder geistig, am Morgen Gott aufopfert (AAS 53 [1961] 827).
- 4. Juni 1962 Dekret Ssmus D. N. Joannes Pia oblatio humani doloris Indulgenciais ditatur (AAS 54 [1962] 475).
- 9. Januar 1963 Dekret Ssmus D. N. Ioannes Die Anrufung der seligen Jungfrau Maria wird mit Ablässen versehen (AAS 55 [1963] 56).
- 27. Juni 1963 »Indulgentiae apostolicae« Quas summus Pontifex (AAS 55 [1963] 657-659).
- 5. November 1964 Dekret Facultas sacerdotibus novensilibus tributa zur Erteilung des Päpstlichen Segens bei der Primiz.
- 29. Juni 1968 Enchiridion indulgentiarum Dekret und Normen.
- 14. Dezember 1985 Dekret Diversis ex locis über die Gewinnung von Ablässen am Fernsehen und Radio (AAS 78 [1986] 293 f).
- 18. Mai 1986 (Papstapprobation 13. Dezember 1985) Enchiridion indulgentiarum Veröffentlichung der 3. überarbeiteten Auflage (EV 10, 632-634).
- 2. Mai 1987 Dekret zur Gewährung vollkommener Ablässe für das Marianische Jahr.
- 13. Februar 1988 Dekret Inter alios ritus in dem die Rezitation des Hymnus „Akathistos“ mit einem Ablass verbunden wird (AAS 89 [1988] 508 f).
- 31. Mai 1991 Dekret Mater Christi über die Erlangung eines vollkommen Ablasses für alle Christen, die den Hymnus „Akathistos“ in einer Kirche oder Kapelle oder in der Familie, einer geistlichen Gemeinschaft oder Genossenschaft andächtig beten (AAS 83 [1991] 627 f).
- 8. März 1996 Litterae ad quemdam sacerdotem Notitiae 34 (1998) 511.
- 29. Januar 2000 Das Geschenk des Ablasses.
- 29. Juni 2002 Dekret Deus cuius misericordiae Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit mit Ablässen verbunden.
- 29. Juni 2002 Dekret Ecclesia cathedralis Päpstlicher Segen in einer Kathedralkirche.
- 29. Juni 2002 Dekret Deus cuius misericordiae Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit mit Ablässen verbunden.
- 31. März 2004 Dekret Tendo todos über die Berechtigung zum Erlangen von Ablässen anläßlich des 100. Jahrestages der Krönung der Patronin Brasiliens.
- 25. Dezember 2004 Dekret Miraculorum maximum über den vollkommenen Ablass anlässlich des "Jahres der Eucharistie“.
- 2. August 2005 Dekret Paenitentiariae Apostolicae preces 1 über die Sonderablässe anlässlich des XX. Weltjugendtages.
- 18. November 2005 Dekret Dei magnalia über den vollkommenen Ablass am Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria anlässlich des 40. Jahrestages des Abschlusses des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils.
- 15. Juni 2006 Dekret Veneratae memoriae über die Gewährung eines vollkommenen Ablasses anlässlich des V. Weltfamilientreffens in Valencia, Spanien, 1. bis 9. Juli 2006.
- 25. Januar 2007 Dekret Mirabili nexu über die Gewährung eines Vollkommenen Ablasses für die Gläubigen anlässlich des 150. Jahrestages der Erscheinungen der Sel. Jungfrau Maria in Lourdes.
- 10. Mai 2008 Dekret Cum instet sollemnitas wodurch aus Anlass des Paulusjahres besondere Ablässe gewährt werden.
- 28. Juni 2008 Dekret Iuvenum coetus über den Ablass anlässlich des 23. Weltjugendtages in Sydney.
- 28. Dezember 2008 Dekret Cum familiaris consortio über die Gewährung eines Vollkommenen Ablasses für die Gläubigen anlässlich des "VI. Welttreffens der Familien“.
- 25. April 2009 Dekret Instat dies über die Gewährung besonderer Ablässe anlässlich des weltweiten Priester-Jahres zu Ehren des hl. Jean-Marie Vianney.
- 2. August 2011 Dekret Paenitentiariae Apostolicae preces 2 mit dem zum 26. Weltjugendtag der vollkommene Ablass gewährt wird.
- 17. Mai 2012 Dekret Familiare consortium mit dem aus Anlass des "7. Weltfamilientreffens" der vollkommene Ablass gewährt wird.
- 14. September 2012 Dekret Die quinquagesimo anniversario mit dem aus Anlass des Jahrs des Glaubens Ablässe gewährt werden.
- 25. Januar 2013 Dekret Per sanctam crucem Besondere Ablässe aus Anlass des XXI. Welttag der Kranken.
- 24. Juni 2013 oder 9. Juli 2013 Dekret Beatissimus pater Franciscus mit dem zum XXVIII. Weltjugendtag Sonderablässe gewährt werden [Rio de Janeiro, 22.-29. Juli 2013].
- 23. November 2014 Dekret Cum autem mit dem festgelegt wird, welche Werke vollbracht werden müssen, um die Ablässe aus Anlass des Jahrs des geweihten Lebens zu erhalten.
- 1. September 2015 Apostolischer Brief La vicinanza del Giubileo enthält den Ablass zum Jubiläum der Barmherzigkeit.
- 19. März 2020 Apostolische Pönitentiarie Dekret Si concede il dono di speciali Indulgenze zur Pandemie des Corona-Virusses.
Literatur
- Carlos Encina Commentz: Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet. Vorwort von Fortunato Kard, Baldelli Libreria Editrice Vaticana 2012.
Weblinks
- Italienische Homepage (Adresse: Apostolische Pönitentiarie, 00120 Vatikanstadt)
- Die Apostolische Pönitentiarie auf der Vatikanseite
Anmerkungen
- ↑ Siehe Literatur: Commentz: Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet, S. 9.
- ↑ Siehe Literatur: Commentz: Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet, S. 43.
- ↑ Osservatore Romano 2. Mai 2008, S. 5 von Ulrich Nersinger
- ↑ Siehe Literatur: Commentz: Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet, S. 12-13.
- ↑ Osservatore Romano 2. Mai 2008, S. 5 von Ulrich Nersinger
- ↑ Siehe Literatur: Commentz: Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet, S. 42+43.
- ↑ Osservatore Romano 2. Mai 2008, S. 5 von Ulrich Nersinger
- ↑ Siehe Literatur: Commentz: Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet, S. 34.
- ↑ Siehe Literatur: Commentz: Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet, S. 10.
- ↑ Osservatore Romano 2. Mai 2008, S. 5 von Ulrich Nersinger
- ↑ Osservatore Romano 2. Mai 2008, S. 5 von Ulrich Nersinger
- ↑ Osservatore Romano 2. Mai 2008, S. 5 von Ulrich Nersinger